Brandmeldepläne
So wie zu jeder technischen Anlage, sind auch der Brandmeldetechnik die Dokumentation nebst Pläne beizufügen.
Und da die BMA den Gefahrenmeldeanlagen zuzuordnen ist, gelten hierfür nochmals besondere Anforderungen.
Da baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen in Sonderbauten vor der Inbetriebnahme fast immer durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden, sind neben der Baugenehmigung, dem Brandschutznachweis dann auch die Anlagendokumentation zur Verfügung zu stellen.
Beispielhaft sind hier nur die
- Blockschaltbilder
- Etagenpläne
- Feuerwehrlaufkarten (FWLK)
aufgeführt.
Blockschaltbild
Etagenplan
Feuerwehrlaufkarten (FWLK)
Nachdem die Einsätzkräfte mit Hilfe des Feuerwehrplanes im Objekt eingetroffen sind, werden diese mit den FWLK zum Auslöseort geleitet.
Die Form der Darstellung hängt maßgeblich von den Vorgaben der freizugebenden Feuerwehr-Dienststelle ab.
Weiterhin wird sowohl das typische Layout der erstellenden Firma als auch jenes, bereits vorhandener Karten berücksichtigt.
